Nein. Solange die Kurz­arbeitsentschädigung ausbezahlt wird, müssen die Angestellten entsprechend weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Kann der Arbeitgeber Sie wieder normal beschäftigen, muss er Ihnen den vollen Lohn zahlen – und zwar aus der ­eigenen Tasche. Er hat dann keine Kurzarbeitsentschädigung mehr zugut. Bezieht Ihr Chef trotzdem weiterhin Geld von der Arbeitslosenkasse, macht er sich strafbar.