Nein. Partnervermittlungsverträge sind nur gültig, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden. Der von Ihnen im Internet abgeschlossene Vertrag ist also nie gültig zustande gekommen. Laut Gesetz kann ein Partnervermittlungsvertrag ohnehin jederzeit und per sofort gekündigt werden. Teilen Sie dies Parship mit einem eingeschriebenen Brief mit. Und erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag, falls Parship oder ein Inkassobüro Sie betreiben sollte.