Nein. Nur Verwandte in gerader Linie sind vom Gesetz dazu verpflichtet, einander in einer finanziellen Notlage zu unterstützen. Diese Pflicht trifft also Kinder, Enkel, Eltern und Grosseltern – sofern sie in finanziell günstigen Verhältnissen leben.

Geschwister, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen usw. können nicht dazu verpflichtet werden, einen finanziellen Beitrag zu leisten. Gleiches gilt für Stiefkinder, Stiefeltern oder verschwägerte Personen. Deren Unterstützung ist freiwillig.