Möglicherweise. Massgebend ist, was im Vertrag steht. Wurde vereinbart, dass Sie zuerst zahlen müssen, muss der Verkäufer auch erst nach Ihrer Bezahlung liefern. Ohne eine solche Abmachung im Vertrag gilt die gesetzliche Regelung. In diesem Fall ist der Verkäufer vorleistungspflichtig. Das heisst: Sie können warten, bis die Lieferung bei Ihnen eintrifft, und müssen erst nach Erhalt der Ware bezahlen.