Ja, falls Sie Wert auf die Löschung der Betreibung legen. Das Inkassobüro kann diese beim Betreibungsamt verlangen. Das ist aber freiwillig, dazu zwingen kann man es nicht. Einige Inkassofirmen verlangen deshalb von ehemaligen Schuldnern für die Löschung Geld. Die Höhe des Betrags ist Verhandlungssache. Falls Sie sich mit dem Inkassobüro nicht einigen können, bleibt der Eintrag bis zu fünf Jahre lang im Registerauszug ersichtlich.