Ja. Viele Kantone verlangen für das Ausschlagen ­eines Erbes eine Gebühr. Im Kanton Bern zum Beispiel kostet das 30 Franken, im Kanton Zürich 150 Franken. Denn mit der Ausschlagungserklärung wird ein Verfahren eingeleitet. Die Behörde muss die Ausschlagung protokollieren.

In der Regel erhalten die ausschlagenden Personen anschliessend eine Verfügung, die bestätigt, dass die Ausschlagung zu Protokoll genommen wurde. Die Kosten für dieses Verfahren gehen zu Lasten der ausschlagenden Person, da sie ja den Aufwand und die entsprechenden Kosten verursacht hat.

Im «Saldo»-Ratgeber «Erben und Vererben» wird in einfachen ­Worten erklärt, was ein Pflichtteil und ein Erbvorbezug ist und worauf man achten muss, wenn man ein Testament verfasst. Bestellen Sie das Buch (9. Auflage, 151 Seiten, Fr. 27.–)  auf www.ktipp.ch.