Ja. Nach einem Unfall muss die Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers den tatsächlichen Schaden ersetzen – aber nicht mehr als den Totalschaden. Ein solcher liegt vor, wenn die Reparaturkosten gleich hoch oder höher sind als der Zeitwert des Autos vor dem Unfall. Das ist bei Ihnen der Fall. Daher muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nur 6000 Franken zahlen.