Nein. Auch als Unbetei­ligter waren Sie gesetzlich verpflichtet, an der Unfallstelle zu helfen und sich der Polizei für eine Befragung zur Verfügung zu stellen. Deshalb muss Ihr Arbeitgeber – wie bei einer Krankheit – den Lohn für den ­Arbeitsausfall zahlen. Sie müssen die verpasste Arbeitszeit also nicht nach­holen.