Nein. Sie haben frist­gerecht bezahlt. Bei Barzahlungen am Postschalter ist die Zahlungsfrist eingehalten, wenn die Einzahlung am letzten Tag der Frist erfolgt. Anders bei Über­weisungen von Bank- oder Postkonten: Hier muss der geschul­dete Betrag spä­testens bei Ablauf der Frist auf dem Konto des Gläubigers eingehen.

Gut zu wissen: Für eine erste Mahnung sind nur dann Mahngebühren geschuldet, wenn dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist.