Nein. Grundsätzlich gilt zwar: Ist eine Wohnung am vereinbarten Einzugsdatum nicht bezugsbereit, muss der Mieter dem Vermieter eine angemessene Nachfrist ansetzen – und kann erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er bis zum Ablauf dieser Frist noch immer nicht einziehen konnte. In Ihrem Fall steht aber jetzt schon fest, dass die von Ihnen gemietete Wohnung am vereinbarten Termin nicht bezogen werden kann. Deshalb können Sie ohne Weiteres sofort vom Mietvertrag zurücktreten. Der Vermieter muss Ihnen einen allfälligen Schaden ersetzen.