Nein. Wenn im Vertrag Bern als Arbeitsort fest­gelegt ist, müssen Sie eine Versetzung nach Zürich nicht so rasch akzeptieren. Ihr Chef müsste zuerst den bestehenden Arbeitsvertrag kündigen und ­Ihnen unter Einhaltung der Kündigungsfrist  einen neuen Vertrag mit dem neuen Arbeitsort an­bieten. Eine kurzfristige Ver­setzung muss ein Arbeitnehmer nur bei dringenden betrieblichen Bedürfnissen akzeptieren – und nur, sofern die Änderung insgesamt zumutbar ist. Und der längere Arbeitsweg müsste ihm als ­Arbeitszeit angerechnet werden.