Ja. Kleine Mängel, die man ohne handwerkliche Kenntnisse selbst beheben kann und die nicht über 150 Franken kosten, gehören zum kleinen Unterhalt. Dieser ist Sache des Mieters. ­Fehlende Kleinteile wie Glühbirnen, Backbleche, WC-Deckel, Duschbrausen oder Zahngläser müssen vom Mieter ersetzt werden, auch wenn sie alt waren.