Ja.  Nutzniesser einer Liegenschaft müssen nur für die gewöhnlichen Unterhalts- und Reparaturarbeiten aufkommen. Grössere Reparaturen und Erneuerungen gehen zulasten des Eigentümers. In diese Kategorie fällt der Ersatz für Fenster. Deshalb müssen Sie als Eigentümer dafür aufkommen.