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K-Tipp 05/2021
09.03.2021
Letzte Aktualisierung:
10.03.2021
10.03.2021
Nein. Wenn Sie nichts anderes abgemacht haben, muss Ihre Freundin weiterhin die Hälfte des Mietzinses zahlen. Und da Sie den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben, haftet sie auch dem Vermieter gegenüber solidarisch. Das bedeutet: Der Vermieter kann den Mietzins sowohl von Ihnen als auch von Ihrer Freundin einfordern.
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