Nein. Zuerst müssen die ­Eigentümer die Möglichkeit haben, einen neuen Ver­walter zu wählen. Er wird mit einfachem Mehr gewählt, sofern das Reglement nichts anderes festlegt.

Denkbar ist allerdings, dass in der Versammlung keine neue Verwaltung gewählt wird, weil man sich nicht auf eine Person oder auf ein Unternehmen einigen kann. Dann können Sie beim Zivilgericht bean­tragen, dass es einen neuen Verwalter einsetzt. Das können Privatpersonen oder Firmen sein. Das Gericht ist nicht an Ihren Antrag gebunden. Es entscheidet frei, wen es als Verwalter einsetzt.