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K-Tipp 04/2021
23.02.2021
Ja. Das Hotel ist geöffnet und will seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen. Es müsste Ihnen das eingezahlte Geld im Fall einer Stornierung nur zurückzahlen, wenn dies bei der Buchung so vereinbart worden wäre. Beim Angebot des Hotels, Ihnen einen Gutschein auszustellen, handelt es sich deshalb um ein freiwilliges Entgegenkommen.
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