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K-Tipp 04/2022
22.02.2022
Nein. Mieter haften nur für Schäden, die sie nachweislich selbst verursacht haben. Kann der Vermieter den Übeltäter nicht ermitteln, muss er Schäden auf eigene Kosten beseitigen lassen.
Nein. Mieter haften nur für Schäden, die sie nachweislich selbst verursacht haben. Kann der Vermieter den Übeltäter nicht ermitteln, muss er Schäden auf eigene Kosten beseitigen lassen.
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