Nein. Ihr befristeter Mietvertrag endet ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Eine vorherige Kündigung durch den Vermieter ist nicht rechtswirksam. Teilen Sie ihm das mit. Sie müssen die Kündigung nicht bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Der Vermieter könnte Ihnen nur dann vorzeitig kündigen, wenn Sie Ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen würden – oder wenn Sie Ihre Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten verletzen würden.