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K-Tipp 03/2024
13.02.2024
Ja. Wenn Sie die Wohnung Ihrer Schwester verkaufen, könnte sie diese weiterverkaufen. Ein allfälliger Käufer dürfte dann den Mietvertrag wegen dringenden Eigenbedarfs kündigen. Das können Sie vermeiden, indem Sie den Mietvertrag im Grundbuch vormerken lassen. Dazu bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Schwester, eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.
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