Nein. Laut Gesetz haben Konsumenten nur bei sogenannten Haustürgeschäften ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei einem Kauf auf einem Markt oder an einer Messe handelt es sich nicht um ein Haustürgeschäft. Solche Verträge lassen sich nur dann rück­gängig machen, wenn der Verkäufer dem Käufer ausdrücklich ein Widerrufsrecht zusicherte.