Ja. Eine Lohnpfändung wird vollzogen, indem das Betreibungsamt dem Arbeitgeber schriftlich mitteilt, dass dieser fortan vom Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag abziehen und direkt an das Betreibungsamt zahlen muss. Falls Sie dem Amt kein Geld überweisen und Ihrer Angestellten weiterhin den vollen Lohn zukommen lassen, müssen Sie doppelt zahlen – nämlich zusätzlich den Betrag ans Betreibungsamt.