Ja. Ihr Einschreiben galt nach Ablauf der sieben­tägigen Abholfrist als zugestellt. Am Tag darauf ­begann die Zahlungsfrist von 30 Tagen. Zahlt Ihr Mieter nicht innert der ihm gesetzten Frist, können Sie anschliessend das Mietverhältnis mit amtlichem Formular und einer Frist von 30 Tagen auf das nächste Monatsende kündigen. Wenn es dann zur Kündigung kommt und Ihr Mieter das Schreiben wieder nicht abholt, gilt die Kündigung bereits an dem Tag als zugestellt, an dem der Mieter sie laut Abholungseinladung erstmals am Postschalter abholen kann.