Ja. Sie können gegen den Einschätzungsentscheid der Steuerbehörde schriftlich Einsprache erheben und die Belege für Ihre Krankheitskosten nachreichen. Dafür haben Sie nach Erhalt der Veranlagungsverfügung insgesamt 30 Tage Zeit. Wichtig: Die Einsprache sollten Sie aus Beweisgründen per Einschreiben einreichen.