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Gesundheitstipp 01/2020
22.01.2020
Nein. Bei unregelmässigem Arbeitspensum muss der Arbeitgeber Ihren durchschnittlichen Lohn über eine gewisse Zeit berücksichtigen. Der Lohn bei Krankheit ergibt sich etwa aus Ihrem Durchschnittslohn der letzten drei Monate. Bei sehr unregelmässiger Tätigkeit sollte in der Berechnung der Durchschnittslohn des ganzen letzten Jahres berücksichtigt werden.
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