Nein. Kündigt der Arbeitgeber und wird der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist wegen Krankheit oder Unfall arbeits­unfähig, verlängert sich die Kündigungsfrist und damit die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Haben die Parteien einen Aufhebungsvertrag geschlossen, gibt es zwar grundsätzlich keine Verlängerung.

Gemäss Gerichtspraxis kann sich das Arbeits­verhältnis – trotz Auf­hebungsvertrag – aber dennoch verlängern, wenn der Arbeitnehmer nur unterschrieben hat, weil der Arbeit­geber ihn erheblich unter Druck setzte. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall. Ihr Arbeitsvertrag endet daher wie vereinbart Ende Juni.