Ja. Wenn eine Erbengemeinschaft keine Einigkeit erzielt, können mehrere Mitglieder gemeinsam  oder auch eines allein beim Gericht auf Teilung der Erbschaft klagen. Zuständig ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Beachten Sie aber: Erbteilungsklagen sind oft mit hohen Kosten für alle Beteiligten verbunden. Versuchen Sie, dies dem nicht koopera­tionswilligen Erben mitzuteilen. Möglicherweise gelingt es Ihnen doch noch, ihn zu einer Zusammenarbeit zu bewegen.