Nein. Ein Barbezug von Pensionskassengeld ist nur möglich, wenn der Ehepartner zustimmt und das Auszahlungsgesuch ebenfalls unterschreibt. Zahlt eine Pensionskasse eine Frei­zügigkeitsleistung bar aus, ohne dass der Ehepartner unterschrieben hat, muss sie damit rechnen, dass sie die entsprechende Summe ein zweites Mal auszahlen muss. Trotzdem der Tipp: Teilen Sie der Pensionskasse Ihres Mannes sicherheitshalber mit einem eingeschriebenen Brief mit, dass Sie mit einer Barauszahlung nicht einverstanden sind, falls Ihr Mann diese beantragen sollte.