Ja. Es ist ohne Weiteres möglich, einem Erben einen Teil der Erbschaft auszuzahlen und den Rest vorläufig weiterbestehen zu lassen. Bei einer solchen partiellen Erbteilung muss Ihr Bruder sich dann bei der endgültigen Erbteilung an seinen Erbteil anrechnen lassen, was er bereits erhalten hat. Erbteilungsverträge müssen schriftlich abgefasst und von allen Erben unterzeichnet werden.