Nein. Das Betreibungsamt darf Schuldnern während des Militär-, Zivil- oder Schutzdienstes keine Zahlungsbefehle zustellen. Bei einer Dienstdauer ab 30 Tagen gilt dieser sogenannte Rechtsstillstand zwei Wochen über das Dienstende hinaus. Falls Sie während dieser Zeit trotzdem eine Betreibung bekommen, ist diese nicht gültig – ausser bei Alimentenschulden.