Kaum. Eine Abänderung der Unterhaltsbeiträge ist zwar möglich, wenn sich die finanziellen Verhält­nisse dauernd verändern. Die Lohneinbusse muss jedoch ­erheblich sein. Das wäre laut der Gerichtspraxis bei einer Reduktion eines sehr guten Einkommens um 10 Prozent noch nicht der Fall. Bei knappen finan­ziellen Verhältnissen wird eine Veränderung von 10 Prozent aber in der ­Regel als erheblich eingestuft.