Nein. Durch einen Erbenruf werden mögliche Be­rechtigte ­öffentlich durch das Amtsblatt auf­gefordert, sich innert eines Jahres zu melden. Während dieser Frist darf die Behörde ­keinen Erbschein aus­stellen. Deshalb müssen Sie sich gedulden, bis das Ergebnis des Erbenrufs bekannt ist.