Ja. Sie können in Ihrem Testament Ihre Lebenspartnerin als Alleinerbin einsetzen. Und gleichzeitig anordnen, wer das erben soll, was beim Tod Ihrer Partnerin von Ihrem Erbe noch übrig ist. Dabei handelt es sich um die «Nacherbschaft auf den Überrest». So kann Ihre Partnerin nach Ihrem Tod frei über Ihren Nachlass verfügen – und die Nacherben erhalten dereinst beim Tod Ihrer Partnerin, was davon noch übrig ist. Gut zu wissen: Wenn Sie Nacherben einsetzen, sollten Sie Ihre Partnerin im Testament verpflichten, Ihre Erbschaft getrennt von ihrem übrigen Einkommen zu halten. Nur so kann die Höhe der Nacherbschaft später zweifelsfrei festgestellt werden.