Ja. Wer seinen Vor- oder Nachnamen ändern möchte, kann bei der Regierung des Wohnkantons ein Gesuch auf Namensänderung stellen. Dafür braucht es «achtenswerte Gründe». Das heisst: Eine Namens­änderung wird nur bewilligt, wenn der bisherige Name mit offensichtlichen Nachteilen oder zumindest mit Unannehmlichkeiten verbunden ist. Ein Gesuch auf Namensänderung sollte daher gut begründet und belegt werden.