Inhalt
K-Tipp 02/2021
26.01.2021
Ja. Wer zahlungsfähig ist und seinen Unterhaltspflichten trotzdem absichtlich nicht oder zu spät nachkommt, macht sich strafbar. Sie können Ihrem Ex-Ehemann also mit einem Strafantrag drohen und wenn nötig Ihren Worten Taten folgen lassen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Zusätzlich: Schuldneranweisung!
Lesen Sie folgenden Link: https://www.gerichte-zh.ch/themen/ehe-und-familie/scheidung/unterhaltsbeitraege/schuldneranweisung.html