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K-Tipp 08/2021
20.04.2021
Ja. Teilen Sie dem Betreibungsamt mit, welche Gegenstände Ihnen gehören. Ihr Freund und seine Gläubiger haben anschliessend zehn Tage Zeit, um Ihre Ansprüche zu bestreiten. Tun sie das nicht, fallen die Ihnen gehörenden Sachen aus der Pfändung.
Andernfalls müssen Sie am Gericht am Betreibungsort Klage einreichen und feststellen lassen, dass die fraglichen Gegenstände Ihnen gehören.
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