Ja, sofern dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich untersagt ist. Laut Gesetz gilt: Schulden zwei Personen einander Geld, können beide in der Regel ihre zur Zahlung fälligen Forderungen mit Gegenforderungen verrechnen. So dürfen auch Mieter einen Saldo aus der Nebenkostenabrechnung zu ihren Gunsten mit Mietzinsen verrechnen. Beachten Sie: Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, müssen Sie das dem Vermieter mitteilen.