Nein. Eine Geldstrafe wird nach zehn Jahren von ­Amtes wegen aus dem Straf­register gelöscht. Eine ­vorzeitige Löschung ist nicht möglich. Im Privatauszug erscheint das ­Urteil aber nicht mehr, ­sofern Sie sich während der Probezeit bewährt haben.

Gut zu wissen: Geld­strafen werden immer im Strafregister eingetragen. Für Bussen gilt dies hin­gegen nur dann, wenn sie 5000 Franken übersteigen.