Nein. Ist der Parkplatz-Mieter mit der Zahlung fälliger Mietzinsen oder Nebenkosten für den Parkplatz im Rückstand, müssen Sie ihm schriftlich eine Zahlungsfrist setzen und androhen, dass Sie das Mietverhältnis kündigen, falls er nicht innert dieser Frist zahlt.

Diese Frist beträgt mindestens 10 Tage. Zahlt der Mieter nicht innert der gesetzten Frist, dürfen Sie ihm anschliessend fristlos ­kündigen.

Achtung: Dies gilt nicht bei Wohn- und Geschäftsräumen. Dort muss zwingend eine Zahlungsfrist von 30 Tagen angesetzt werden. Und die Kündigung darf nicht fristlos erfolgen, sondern nach einer zweiten Frist von 30 ­Tagen auf das Ende des Monats.