Ja. Sie können jederzeit als Verwaltungsrat zurücktreten, also auch vor Ablauf der vorgesehenen Amtsdauer. Bei Ihrem Mandat handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um einen Auftrag, den Sie angenommen haben. Aufträge dürfen jederzeit gekündigt werden. Ihre Demissionserklärung können Sie der Gesellschaft oder dem Präsidenten des Verwaltungsrats zustellen.