Nein, denn das Auto gehört zum Vermögen der Kollektivgesellschaft. Ihre Gläubiger könnten aber ­Ihren Anteil an der Firma pfänden lassen. Konkret: Die Gläubiger könnten die Pfändung Ihres Vermögens beantragen und danach beim Betreibungsamt verlangen, dass die Kollektivgesellschaft aufgelöst wird. Ihre Brüder könnten die Auflösung der Gesellschaft verhindern, indem sie Ihre Gläubiger auszahlen.