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23.04.2020
Ja. Die Rente der Pensionskasse ist wie gewöhnliches Einkommen pfändbar. Jedoch nur, soweit sie das Existenzminimum überschreitet. Das Betreibungsamt kann die Pensionskasse auffordern, diesen Teil direkt an das Amt zu überweisen. Nicht pfändbar sind laufende Renten der staatlichen Invalidenversicherung sowie allfällige Ergänzungsleistungen.
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Schulden
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Betreibung
Hallo ich bin 36jahre alt und bin geschieden und hab ca über 30tuasend offene betreibung mit Pfändung und möchte wissen ob ich mit mein pessionkasse die Schulden zahlen kann Weill ich zahle viel alimente und btreibungsamt nimmt noch 300fr von mein Lohn schluss entlich bekomme ich nur 2500 auf mein konto