Ja. Ein Mietvertrag kann befristet oder unbefristet sein. Er darf zwar nicht für die Ewigkeit, aber ohne Weiteres für viele Jahre abgeschlossen werden. Auch der Abschluss­ ­eines Mietvertrags auf Lebenszeit einer Vertragspartei ist zulässig. Doch Vorsicht: Verkauft der neue Eigentümer das Haus, kann der nachfolgende Besitzer den Mietvertrag kündigen, wenn er selbst im Haus wohnen will. Damit Sie auch bei einem Verkauf im Haus bleiben dürfen, können Sie mit dem Käufer ein lebenslanges Wohnrecht vereinbaren. Der Vertrag muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen sein.