Ja. Auch kranke Personen darf man betreiben. Zwar kann das Betreibungsamt einem Schuldner, der schwer krank ist, für eine bestimmte Zeit Rechtsstillstand gewähren. Leichte Corona-­Symptome genügen dafür aber nicht. Der Zahlungs­befehl muss dem Schuldner grundsätzlich persönlich übergeben und der Empfang von ihm bestätigt werden. Gemäss einer Verordnung des Bundesrats kann ein Zahlungsbefehl zurzeit aber auch mit «A-Post Plus» zugestellt werden. Das Betreibungsamt muss eine ­solche Zustellung vorher ankündigen.