Nein. Kranke Arbeitslose sind zwar nicht vermittlungsfähig, sie erhalten aber weiterhin das volle Taggeld. Pro Krankheitsfall allerdings nur während höchstens 30 Kalendertagen. ­Ins­gesamt stehen Ihnen 44 Krankentaggelder zu. Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit ab dem vierten Tag mit einem Arztzeugnis belegen und innert einer Woche dem RAV melden.