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K-Tipp 03/2024
13.02.2024
Nein. Es ist allein Sache Ihrer Mutter, was sie zu Lebzeiten mit ihrem Vermögen macht. Kinder haben keinen Anspruch auf Erbvorbezüge. Die Eltern könnten auch einzelnen Kindern einen Erbvorzug gewähren und anderen nicht. Kinder müssen es also akzeptieren, wenn sie allenfalls ungleich behandelt werden. Ein Ausgleich findet in einem solchen Fall erst nach dem Tod der Mutter statt.
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