Nein. Ehepaare mit einem Vermögen von mindestens 200'000 Franken und Alleinstehende mit einem Vermögen von mindestens 100'000 Franken erhalten keine Ergänzungsleistungen. Zu diesem Vermögen zählen auch eigene, nicht selbstbewohnte Liegenschaften. Diese werden zum Verkehrswert angerechnet.

Der Wert des Hauses Ihres Vaters liegt über der ­Ver­mögensschwelle von 100'000 Franken. Er hat somit keine Ergänzungsleistungen zugut.