Nein. Konsumenten können einmal abgeschlossene Verträge nur widerrufen, wenn beim Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht vereinbart wurde. Lediglich bei Versicherungs-, Partnervermittlungs- oder Konsumkreditverträgen sowie bei Haustürgeschäften besteht ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie sind nach dem Abschluss des Handy-Abos daher auf das Entgegenkommen der Swisscom angewiesen, da bei einem Vertragsabschluss direkt im Laden kein Haustürgeschäft vorliegt und Ihnen zudem im Vertrag kein Widerrufsrecht eingeräumt wurde.