Ja. Eine Bürgschaft erlischt mit dem Tod des Bürgen nicht. Die Schulden des Verstorbenen werden dann zu persönlichen Schulden der Erben – auch wenn die Forderungen noch nicht fällig sind. Ist eine Erbschaft überschuldet, können sie die Erben innert dreier Monate ausschlagen. Bei offensichtlicher Überschuldung wird die Ausschlagung vermutet. Dann müssen die Erben nichts unternehmen.