Nein. Für persönliche Schulden des Ehepartners haftet der andere Ehepartner nicht. Während der Dauer des Zusammenlebens besteht eine solidarische Haftung nur für Verträge, die den laufenden ­Familienbedarf betreffen, wie etwa Auslagen für ­Nahrung, Kleidung und Krankenkasse.

Ist der gemeinsame ­Haushalt wie in Ihrem Fall aufgehoben, gibt es unter den Ehegatten grundsätzlich keine Solidarhaftung mehr.