Nein. Sie haben mit Ihren Geschwistern die Erbschaft aufgeteilt und den Teilungsvertrag unterzeichnet. Dieser ist definitiv. Das bedeutet: Nach Ihrem Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft können Sie keine Ansprüche mehr geltend machen. Sie haben also nichts vom Mehrerlös zugut, den Ihre Geschwister beim Verkauf des Hauses erzielten. Einen Anspruch hätten Sie nur, wenn dies bei Ihrem Austritt aus der Erbengemeinschaft im Teilungsvertrag ausdrücklich vereinbart worden wäre.